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Spezialisierung

Die Rechtsanwälte der Kanzlei setzen auf Spezialisierung sowie Fokussierung und sichern hierdurch die Qualität in der Beratung für die gewerblichen und privaten Mandanten ab.

 

Referenzkanzlei im JUVE Handbuch

Die Kanzlei wird seit vielen Jahren als Referenzkanzlei im JUVE – Handbuch für deutsche Wirtschaftskanzleien als regional spezialisierte und empfohlene Kanzlei für Versicherungs-, Vertriebs-, Handels- und internationales Wirtschaftsrecht geführt.

Mit den 3 maximal zulässigen Fachanwaltschaften im Versicherungsrecht, im Internationalen Wirtschaftsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht vereint der Kanzleigründer Rechtsanwalt Jens-Dietrich Sprenger sogleich drei Spezialgebiete, die sich thematisch bisweilen zwar überschneiden, gleichermaßen jedoch in jedem Gebiet für sich eine hohe Spezialisierung für qualitativ hochwertig abgesicherte Beratung erfordern, was durch die Fachanwaltszulassungen nachgewiesen und jedes Jahr durch Fortbildungen erneuert wird.

 

Versicherungs-, Vertriebs- und Handelsrecht

Seit der Gründungsphase der Kanzlei besteht eine ausgewiesene Spezialisierung in den Bereichen des Versicherungs- Haftungs-, Vertriebs- und Handelsrechts. Der Namensgeber von sprenger.rechtsanwälte war in den Bereichen Corporate-Insurance als Anwalt in der renommierten internationalen Lawfirm Clifford Chance über Jahre für internationale Mandanten aktiv, nachdem er zuvor im internationalen Haftpflichtbereich für die Allianz Versicherungs-AG weltweit Kunden der deutschen Industrie im In- und Ausland betreute. Seit 2005 ist Herr Rechtsanwalt Jens-Dietrich Sprenger, LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht, führt den akademischen Titel des „Master of Insurance Law“ und ist seit dem Jahr 2006 Lehrbeauftrager an der Universität Münster für Internationale Versicherungsprogramme sowie regelmäßig Dozent auf Fachkonferenzen und Fortbildungsveranstaltungen.

 

Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht

In der Versicherungswirtschaft und der Industrie sind wir gleichermaßen geschätzte Partner bei Produktentwicklung, Vertragsgestaltung und der Steuerung von Versicherungsschäden. Hierfür ist das Verstandnis der Konzernstrukturen, der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und der handelsrechtlichen Vertriebswege der Mandanten in der Beratung von entscheidender Bedeutung. Auch diesen Anspruch an unsere rechtliche Beratung sichern wir durch die bestehende Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht   professionell ab.

 

Fokussierung auf „Medizinrecht“

In Zusamenwirken mit dem Haftungs- und Versicherungsrecht hat sich in der Kanzlei eine weitere Konzentration auf den Bereich "Medizinrecht“ etabliert. Ausführungen hierzu und zu den Themen Arzthaftungsrecht, Arzthaftungsprozesse, Zusammenschlüsse von medizinischen Leistungserbringern, stationäre Leistungen, im Bereich der Apotheken unter home und Neuigkeiten.

 

Fachanwaltschaft "Internationales Wirtschaftsrecht"

Gleiches gilt für die Qualifikation der noch recht jungen Fachanwaltschaft „Internationales Wirtschaftsrecht“. Die Kanzlei sprenger.rechtsanwälte ist seit Gründung immer wieder grenzüberschreitend in der Beratung und Vertretung von Unternehmen tätig, dies auch in englischer Sprache. Hierdurch qualifiziert sich die Kanzlei als eine von bisher wenigen regionalen Kanzleien in der internationalen Rechtsberatung als Wirtschaftskanzlei zu Liefer- und Kaufverträgen, der Gestaltung von international anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Absicherung von Ausfallrisiken bei der Lieferung in ferne Jurisdiktionen. In diesem Bereich wurde die Qualifikation zur Fachanwaltschaft für Internationales Wirtschaftsrecht durch Herrn Rechtsanwalt Sprenger als einem der ersten Anwälte im OLG-Bezirk erworben.

 

Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen in der EU durch das Europäische Mahnverfahren mit den ünschätzbaren Vorteilen der Chance auf eine schnelle und kostengünstige Titulierung Ihrer Ansprüche. 

 

Fachanwaltschaft "Familienrecht" – auch Unternehmensrecht!

Das Familienrecht stellt seit ca 20 Jahren einen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Sowohl außergerichtlich und im Wege der Mediation als auch forensisch. Das Familienrecht ist im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht eine häufig unterschätzte Disziplin, da den Eheverträgen der Gesellschafter insbesondere bei traditionellen Familienunternehmen eine für die Unternehmen bisweilen existenzielle Bedeutung zukommt.

Über die fachlich profunde Strukturierung und Ausgestaltung von Eheverträgen der Gesellschafter kann ein Unternehmen auch für den Fall von Ehescheidungen der Gesellschafter und der sich hieraus ableitenden monetären Risiken wesentliche und existenzgefährdende Risiken vorzeitig im Unternehmenserhaltungsinteresse steuern.

 

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